II. VOM GENERATIONENVERTRG ZUM NEUEN GESELLSCHAFTSVERTRAG
1. Die Senioren als Gestalter der Gesellschaft
- Von den Betreuten zu den Handelnden in einer altersbunten Gesellschaft
Bisher:
Senioren werden durch Kinder und Enkelkinder betreut und durch die Erwerbsgeneration auch politisch vertreten
Jetzt:
Senioren (73 %) sind
- in allen Bereichen, insbesondere in der Freiwilligenarbeit, aktiv
- übernehmen politische Aufgaben und Verantwortung
- haben überdurchschnittliches Vermögen
2. Selbstorganisation und Selbsthilfe: die neuen Seniorentugenden
- Seniorenorganisationen sind bürgergesellschaftlich tätig, haben rund 700.000
Mitglieder in tausenden Ortsgruppen
- 30 % der älteren Generation sind aktiv in der Bürgergesellschaft
- Senioren verlangen in allen Entscheidungsgremien (z.B. Organe der SV)
gleichberechtigt mit den Aktiven vertreten zu sein
3. Die Pflege
- staatliche (Bund, Land, Gemeinden)
- private, die bürgergesellschaftlich organisiert ist, wie z.B. Hilfswerk, Volkshilfe,
Caritas und Diakonie, aber auch Pflegekräfte aus dem Ausland mit 24-Stunden
Betreuung (Problem: oft nicht ganz legal, aber unbedingt notwendig)
4. Bildung und Weiterbildung
Senioren werden die Rolle von Geragogen übernehmen und alterspezifisch
Bildung vermitteln. Freiwillig, aber auch Möglichkeit des Zuerwerbs.
5. Das Einkommen der Seniorinnen und Senioren
aus der gesetzlichen Altersversicherung, der betrieblichen
Zusatzpension der Pensionskassen in der Mitarbeitervorsorge, den
eigenen Vorsorge-Sparleistungen und aus dem Neben- und Zuerwerb zur
Pension in atypischen Arbeitsverhältnissen
6. Der neue Gesellschaftsvertrag ersetzt den alten Generationenvertrag
An die Stelle des Generationenvertrages zwischen den zu versorgenden
Alten und den dafür zahlenden jungen Erwerbstätigen tritt der neue
Gesellschaftsvertrag. So hieß es bereits im Grundsatzprogramm der
Volkspartei von 1994: "Neue Gesellschaftsverträge sollen das
solidarische Miteinander der Menschen beider Geschlechter, aller
Alters- und Berufsgruppen, aller sozialen Schichten sowie eigener und
fremder Staatsangehörigkeit begründen. Wir gehen von der freiwilligen
Übereinstimmung zwischen gleichwertigen Partnern über ihre Rechte und
Pflichten aus. Neue Gesellschaftsverträge müssen auch der langfristigen
Verantwortung gegenüber kommenden Generationen Rechnung tragen."


Senioren. Zukunft. Leben.
Diskussionspapier